Dienstleistungen
Abrechnung
Finanzierung
Abrechnung
Die von der BFW Ternes installierten Messgeräte
werden jährlich zum vereinbarten Ablesetermin von unseren geschulten
Mitarbeitern präzise abgelesen. Den Termin geben wir für
alle Nutzer durch rechtzeitigen Aushang im Haus bekannt.
Zeitgleich erhält der Hauseigentümer/Hausverwalter unser Heizkostenermittlungsformular.
Nach Erhalt der Kostenermittlung erstellen wir die Heizkostenabrechnungen für jeden Nutzer.
Alle Abrechnungsdaten durchlaufen in unserem Haus eine Plausibiliätskontrolle um Fehler bei den Abrechnungen weitestgehend auszuschließen und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Abrechnungsdienst in Ihren Liegenschaften.
Finanzierung
Mietservice
Durch die Anmietung der eingesetzten Messgeräte entfällt die finanzielle Belastung für die Erstausrüstung.
Die Gerätemiete ist nachdem die Nutzer
informiert sind umlagefähig. Während der Mietdauer überwacht
die BFW Ternes die Messgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit.
Bei einem Geräteausfall erfolgt die Reparatur kostenlos.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Anmietung von Messeinrichtungen.
Garantiewartung
Für bei uns gekaufte Messgeräte bieten wir unseren Kunden den Abschluss eines Garantiewartungsvertrages an.
Die Wartungsgebühr ist nachdem die Nutzer informiert sind umlagefähig.
Die BFW Ternes überwacht die funktionsfähigkeit der Messgeräte. Bei einem Geräteausfall erfolgt die Reparatur kostenlos.
Nach Ablauf der Eichfrist ersetzt die BFW Ternes die Messgeräte. ZURÜCK |