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Energieeffizienz

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Praktische Fernablesung mit der BFW Ternes Funktechnologie

Dank der BFW Ternes Funktechnologie muss zur Ablesung und zu Funktionsprüfungen niemand mehr in die Wohnung. Damit erzielen wir für Sie und Ihre Mieter mehr Sicherheit und das Ablesen per Funk wird in Zukunft ganz unkompliziert.

Mit dem BFW Ternes Funksystem für die Anforderungen der novellierten HKVO vorbereitet sein!

Zum 01.12.2021 trat die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler in Ihren Liegenschaften neu verbaut werden. Denn nur wer fernauslesbare Zähler installiert hat, kann zukünftig die monatliche Verbrauchsinformation seinen Mietern zur Verfügung stellen. Durch transparente Informationen soll zukünftig der Verbrauch gesenkt und das Klima geschützt werden. Bereits installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 auf Funk nachgerüstet oder ausgetauscht werden. 

Die monatliche Verbrauchsinformation beinhaltet die Darstellung der Verbräuche für den aktuellen Monat und einen Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat. Auch ein Vergleich mit einer ähnlichen Nutzerkategorie ist enthalten. Die monatliche Verbrauchsinfo hat das Ziel den Nutzern die Möglichkeit zu geben, unterjährig das Verbrauchsverhalten zu analysieren und idealerweise bei überproportional hohem Verbrauch entgegenzuwirken. Dies kann somit einen kleinen Beitrag zur CO2-Vermeidung und Kostenreduzierung leisten.

Die Bestandteile des BFW Ternes Funksystems

Das BFW Ternes Funksystem besteht aus:  

  • Funkheizkostenverteilern 

  • Funkwärmezählern 

  • Funkkältezählern 

  • Funkwasserzählern 

  • Funkrauchwarnmeldern 

Ihre Immobilien können somit einfach individuell für Ihre Bedürfnisse und technischen Gegebenheiten auf Funk umgerüstet werden. Sprechen Sie uns gerne an!​

Sehr gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre Immobilie.

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