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Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder: Alle Infos für Vermieterinnen und Vermieter

Bieten Sie Ihren Mieterinnen und Mietern umfassenden Schutz mit unseren Rauchmeldern. Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht, fast immer auch für Bestandsgebäude. Wir bieten Sicherheit durch zertifizierte Qualität unserer Geräte und übernehmen sowohl die Montage als auch die regelmäßigen Überprüfungen.

Einfach sicher – mit Funk-Rauchwarnmeldern

Als Vermieter liegt Ihnen die Sicherheit Ihrer Mieter am Herzen – genauso wie uns von BFW Ternes. Auch gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder anzubringen. Überlassen Sie das einfach uns!

Das können unsere Rauchwarnmelder 

  • Die von uns verwendeten Geräte entsprechen den neuesten technischen und gesetzlichen Anforderungen. 

  • Die Rauchwarnmelder erkennen Rauch frühzeitig und alarmieren mit einem akustischen Signal. Dabei kann das Gerät Rauch von z. B. Staub unterscheiden. 

  • Hohe Stabilität und kein Batteriewechsel: der Rauchwarnmelder und die integrierte Lithiumbatterie haben eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren. 

  • Gewährleistungsfrist von 10 Jahren, bei einem bestehenden Servicevertrag. 

  • Hergestellt von einem renommierten Unternehmen der Sicherheitsbranche. 

  • Geprüfte Qualität: Die Rauchwarnmelder sind nach DIN-Norm EN 14604 zugelassen. Sie erfüllen die erhöhten Qualitätskriterien der vfdb-Richtlinie 14-01* und sind daher mit dem Qualitätslabel „Q“ ausgezeichnet. 

 

*Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. 

Die BFW Ternes Komplettlösung

Planung & Installation

Wir bestimmen diejenigen Räume in Ihrer Immobilie, in denen Rauchwarnmelder angebracht werden müssen und planen, welche Geräte wir dort montieren. Wir installieren die Rauchwarnmelder gemäß Landesbauordnung und DIN-Norm 14676**. Auch aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Bewohnerinnern und Bewohnern können Sie sich sparen: Wir informieren und weisen Ihre Mieterinnen und Mieter ein und übergeben ihnen eine Bedienungsanleitung.  

** Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren und Räumen, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden; in Berlin und Brandenburg in allen Aufenthaltsräumen

Betrieb & Instandhaltung

Allein mit der Installation ist es oft nicht getan. Vermieterinnen und Vermieter müssen auch für Inspektion und Störungsbeseitigung sorgen. Die von uns eingesetzten Rauchmelder machen es Ihnen leicht: per Funk. Die in den Geräten verbaute Funktechnologie ermöglicht eine vollständige Ferninspektion. Profitieren Sie von unseren Geräteservices: Unser spezialisiertes Rauchwarnmelder-Team nimmt erforderliche Servicearbeiten vor und behebt Störungen schnell und zuverlässig. 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.mietrecht.com/mietminderung-rauchmelder/

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